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BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 572/80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versorgungsausgleich nach Ehescheidung - Anwartschaft eines Ehegatten auf dynamische Versorgungsrente - Voraussetzungen einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft - Voraussetzungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81
Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; …
Auszug aus BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 572/80
Wie der Senat durch Beschluß vom 26. Mai 1982 (IVb ZB 718/81 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, EBE 1982, 234) zum Ausgleich der betrieblichen Altersversorgung im Bereich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes entschieden hat, ist nach Erfüllung der satzungsmäßigen Wartezeit nur die Anwartschaft des bei einer Zusatzversorgungseinrichtung versicherten, noch im öffentlichen Dienst beschäftigten Ehegatten auf die (statische) Versicherungsrente, nicht hingegen die Anwartschaft auf die (dynamische) Versorgungsrente unverfallbar im Sinne von § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 BGB. - BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 524/80
Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Ehegatten in Fällen mit …
Auszug aus BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 572/80
Der Senat ist nicht in der Lage, selbst in der Sache zu entscheiden (§ 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO; vgl. Senatsbeschluß vom 11. November 1981 - IVb ZB 524/80 -).